Zum 02. September 2017 ist durch die Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO; https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/U/unterschwellenvergabeordnung-uvgo.html) auf Bundesebene in Kraft getreten (BMF-Rundschreiben vom 01.09.2017 – II A 3 – H 1012-6/16/10003:003). Diese ersetzt nunmehr die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1) auf Bundesebene. Ein Inkrafttreten der UVgO in den einzelnen Ländern wird in den kommenden Monaten erwartet.