VK Südbayern – HAPPY HOLIDAY auch für den unterlegenen Bieter?
Weihnachten steht wieder vor der Tür. Wie war das nochmal mit dem Vorabinformationsschreiben?
In ihrer Antwort vom 03.03.2017 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/113/1811370.pdf) hat die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.01.2017 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/110/1811065.pdf) ausgeführt, dass das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende keine starren Fristen zur Einführung intelligenter Messsysteme (Smart Meter) vorsehe. Vielmehr regele § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ausdrücklich, dass der Rollout intelligenter Messtechnik nur beginnen könne, wenn das BSI vorher eine Freigabe erteilt und veröffentlicht habe. Dafür sei insbesondere erforderlich, dass drei voneinander unabhängige Unternehmen Systeme am Markt anböten, die den gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich entsprächen. Vor diesem Hintergrund stellt die Bundesregierung heraus, dass es die Hersteller der Smart Meter selbst in der Hand hätten, wann mit dem Rollout der intelligenten Messtechnik begonnen werden könne.
Weiter führt die Bundesregierung aus, dass das BSI plane, noch in diesem Jahr eine erste Marktanalyse im Sinne von § 30 MsbG zu veröffentlichen, die weitere Auskunft über die Marktreife von intelligenten Messsystemen und den Stand der Vorbereitungen des Rollouts geben werde.
Mit Blick auf die erheblichen Anstrengungen von Herstellern und Messstellenbetreibern und des Umstands, dass der Rechtsrahmen keine starren Fristen für den Start des Rollouts vorsieht, erachtet es die Bundesregierung für verfehlt, von „Verzögerungen“ zu sprechen.
Nunmehr bleibt abzuwarten, wann die Ausstattung von Messstellen mit einem intelligenten Messsystem gemäß § 30 MsbG tatsächlich technisch möglich sein wird.
Wir halten Sie auf dem Laufenden und werden zu gegebener Zeit dazu erneut berichten.
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