VK Südbayern – HAPPY HOLIDAY auch für den unterlegenen Bieter?
Weihnachten steht wieder vor der Tür. Wie war das nochmal mit dem Vorabinformationsschreiben?
Nachdem das OLG Düsseldorf sich in der Vergangenheit bereits hierzu geäußert hat (OLG Düsseldorf, B. v. 05.11.2014, VII-Verg 20/14 und 05.10.2016, VII-Verg 24/16), hat nun auch die Vergabekammer Südbayern sich mit dem Thema der Verkürzungen des Zeitraums für die Überprüfung und Entschließung, ob ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden soll, befasst (der Beschluss 3194.Z3-3_01-22-1 vom 04.08.2022).
Weder §§ 134 und 135 GWB noch die Rechtsmittelrichtlinie enthalten Regelungen, wie mit faktischen Verkürzungen des Zeitraums für die Überprüfung und Entschließung, ob ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden soll, innerhalb der laufenden Frist nach § 134 GWB umzugehen ist.
In Fällen, in denen die Wartefrist so über Feiertage und Wochenenden gelegt wird, dass einem Bieter für die Entscheidung über einen Nachprüfungsantrag nur 4 bis 5 Arbeitstage zur Verfügung stehen, wird der Lauf der Wartefrist nach Auffassung des OLG Düsseldorf (s.o.) nicht wirksam in Gang gesetzt.
Maßgeblich ist die unangemessene Erschwerung des gemeinschaftsrechtlich geforderten effektiven Rechtsschutzes durch eine erhebliche faktische Verkürzung des Zeitraums für die Überprüfung und Entschließung über einen Nachprüfungsantrag innerhalb der laufenden Frist nach § 134 GWB.
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dürfte ein Zeitraum von ca. 4,5 Arbeitstagen an der alleruntersten Grenze der noch tolerierbaren faktischen Verkürzung des Zeitraums für die Überprüfung und Entschließung, ob ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden soll, sowie für die Abfassung des Nachprüfungsantrags liegen (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 – Verg 7/15; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 05.11.2014 – VII-Verg 20/14 und vom 05.10.2016 – VII-Verg 24/16).
Mit anderen Worten: auch der unterlegene Bieter hat ein Recht auf HAPPY HOLIDAYS 😊
Wir verwenden auf unserer Webseite Cookies und ähnliche Technologien, die für das Funktionieren der Webseite erforderlich sind. Mit Ihrer Einwilligung verwenden wir zudem Cookies zur Nutzungsanalyse unserer Webseite. Dadurch sind wir in der Lage Fehler oder Unklarheiten in der Bedienung unserer Webseite zu erkennen und schnellstmöglich abzustellen. Darüber hinaus verwenden wir Cookies für das Marketing, um den Erfolg unserer Marketing-Maßnahmen messen zu können und um unsere Inhalte möglichst exakt für Ihre Bedürfnisse personalisieren zu können. Dabei kann es vorkommen, dass Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) übertragen und dort verarbeitet werden. In den Einstellungen finden Sie Detailinformationen zu den einzelnen Cookies und können die Nutzung von Cookies verweigern. Weitere Informationen finden Sie hierzu in unseren Datenschutzhinweisen.
Diese Cookies sind notwendig, damit die Website ordnungsgemäß funktioniert. Sie ermöglichen grundlegende Funktionen und können nicht deaktiviert werden.
Medien-Cookies ermöglichen die Nutzung von externen Diensten, z. B. zur Anzeige von Videos oder Social-Media-Inhalten.
Dieser Cookie speichert die Einwilligungsentscheidung des Benutzers in Bezug auf die Verwendung verschiedener Kategorien von Cookies (z. B. essenziell, Statistik, Marketing). Diese Information wird benötigt, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen und keine Cookies ohne Zustimmung des Nutzers zu setzen.
Dieser Cookie speichert Informationen darüber, ob und wie der Benutzer mit dem Cookie-Banner interagiert hat. Die Interaktionen umfassen das Akzeptieren oder Ablehnen von Cookies sowie das Ändern individueller Cookie-Einstellungen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Präferenzen des Benutzers korrekt umgesetzt werden.
Dieser Cookie speichert, dass die Introanimation bereits abgespielt oder übersprungen wurde, um sie bei späteren Besuchen zu vermeiden.
Von Vimeo generierte ID, die zum Generieren von Analytics für den Videobesitzende verwendet wird.
Cloudflare-Bot-Manager verwaltet eingebenden Datenverkehr, der mit Bots verbundene Kriterien erfüllt.
Cloudflare-Cookie zur Durchsetzung von Tarifbegrenzungsregeln.