VK Südbayern – HAPPY HOLIDAY auch für den unterlegenen Bieter?
Weihnachten steht wieder vor der Tür. Wie war das nochmal mit dem Vorabinformationsschreiben?
Im Rahmen einer kleinen Anfrage im Bundestag wurden insgesamt vierzehn Fragestellungen an die Bundesregierung gegeben. Der Anfrage liegt zugrunde, dass mehr als 460 Mrd. Euro jährlich im Rahmen von Öffentlichen Aufträgen an die Privatwirtschaft vergeben werden. In der Praxis ist zu erkennen, dass es Öffentlichen Auftraggebern an qualifizierten Angeboten mangelt bis hin zu der Folge, dass keine Angebote eingereicht werden. Die Anfrage nimmt zudem Bezug auf diverse Quellen, aus denen hervorgeht, dass sowohl für Öffentliche Auftraggeber als auch für die Privatwirtschaft die Regelungen des Vergaberechts zu kompliziert seien.
Insbesondere auf die Frage der fehlenden Kenntnisse der Privatwirtschaft im Bereich des Vergaberechts wird seitens der Bundesregierung mitgeteilt (Drucksache 19/16029), dass es für eine Teilnahme am Vergabeverfahren keiner detaillierten Kenntnisse der Privatwirtschaft bedürfe. Vielmehr müsse der Öffentliche Auftraggeber alle Bewerbungsbedingungen als geschlossenes Informationspaket mitteilen. Auch darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass der aktuelle Rechtsrahmen im Unter- und Oberschwellenbereich die Vergaben ausreichend regelt.
In der Praxis ist die Komplexität des Vergaberechts für Öffentliche Auftraggeber und die Privatwirtschaft jedoch kaum zu überblicken. Für Rechtsfolgen eines bestimmten Handels, die z. B. seitens der Privatwirtschaft zu Ausschlüssen aus Verfahren führen können, fehlt in der Praxis oftmals das Verständnis. Um seitens des Öffentlichen Auftraggebers dafür Sorge zu tragen, dass die Privatwirtschaft alle vergaberechtlichen Anforderungen erfüllt, entstehen umfangreiche Bewerbungsbedingungen, die wiederum zur Fehleranfälligkeit im Bereich der Angebotsabgabe führen können.
Ist im Vergaberecht daher für alle Seiten alles klar? Wir glauben eher nicht! Das Vergaberecht bedarf an einigen Stelle einer Verschlankung und Präzisierung.
Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt wohl Ende 2020 den Betrieb aufnehmen wird.
Wir verwenden auf unserer Webseite Cookies und ähnliche Technologien, die für das Funktionieren der Webseite erforderlich sind. Mit Ihrer Einwilligung verwenden wir zudem Cookies zur Nutzungsanalyse unserer Webseite. Dadurch sind wir in der Lage Fehler oder Unklarheiten in der Bedienung unserer Webseite zu erkennen und schnellstmöglich abzustellen. Darüber hinaus verwenden wir Cookies für das Marketing, um den Erfolg unserer Marketing-Maßnahmen messen zu können und um unsere Inhalte möglichst exakt für Ihre Bedürfnisse personalisieren zu können. Dabei kann es vorkommen, dass Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) übertragen und dort verarbeitet werden. In den Einstellungen finden Sie Detailinformationen zu den einzelnen Cookies und können die Nutzung von Cookies verweigern. Weitere Informationen finden Sie hierzu in unseren Datenschutzhinweisen.
Diese Cookies sind notwendig, damit die Website ordnungsgemäß funktioniert. Sie ermöglichen grundlegende Funktionen und können nicht deaktiviert werden.
Medien-Cookies ermöglichen die Nutzung von externen Diensten, z. B. zur Anzeige von Videos oder Social-Media-Inhalten.
Dieser Cookie speichert die Einwilligungsentscheidung des Benutzers in Bezug auf die Verwendung verschiedener Kategorien von Cookies (z. B. essenziell, Statistik, Marketing). Diese Information wird benötigt, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen und keine Cookies ohne Zustimmung des Nutzers zu setzen.
Dieser Cookie speichert Informationen darüber, ob und wie der Benutzer mit dem Cookie-Banner interagiert hat. Die Interaktionen umfassen das Akzeptieren oder Ablehnen von Cookies sowie das Ändern individueller Cookie-Einstellungen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Präferenzen des Benutzers korrekt umgesetzt werden.
Dieser Cookie speichert, dass die Introanimation bereits abgespielt oder übersprungen wurde, um sie bei späteren Besuchen zu vermeiden.
Von Vimeo generierte ID, die zum Generieren von Analytics für den Videobesitzende verwendet wird.
Cloudflare-Bot-Manager verwaltet eingebenden Datenverkehr, der mit Bots verbundene Kriterien erfüllt.
Cloudflare-Cookie zur Durchsetzung von Tarifbegrenzungsregeln.