VK Südbayern – HAPPY HOLIDAY auch für den unterlegenen Bieter?
Weihnachten steht wieder vor der Tür. Wie war das nochmal mit dem Vorabinformationsschreiben?
Ab dem 01.10.2020 müssen alle Öffentlichen Auftraggeber, also neben den klassischen Öffentlichen Auftraggebern auch Konzessionsgeber und Sektorenauftraggeber, ihre statistischen Pflichten zur neuen, beim Statistischen Bundesamt (Destatis) geführten Vergabestatistik nach der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) erfüllen. Die vollständige Anwendung der VergStatVO hängt zwar noch von einer entsprechenden Ankündigung im Bundesanzeiger ab. Diese soll aber im Laufe dieses Monates erfolgen.
Öffentlicher Auftraggeber müssen daher eine Berichtsstelle bestimmen, die eine eigene oder auch eine externe Stelle sein kann. Die Berichtstelle muss bei Destatis registriert sein. Eine freiwillige Registrierung wird ab dem 01.07.2020 unter
https://www-idev.destatis.de/idev/OnlineAnfrage?aktion=form_anzeigen&statID=339&amt=00&bzr=2020
möglich sein.
Meldungen können künftig entweder vollautomatisch über eine Datenschnittstelle oder manuell über ein Online-Formular erfolgen.
Zu melden sind künftig 60 Tage nach Zuschlagserteilung (Zuschlag ab dem 01.10.20) insbesondere Daten im Bereich der Oberschwellenvergabe gemäß den Anlagen der VergStatVO (vgl. § 3 VergStatVO). Aber auch im Unterschwellenbereich wird eine Meldung einzelner Daten erfolgen (Anlage 8 zur VergStatVO).
Weitere Informationen finden Sie auf:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabestatistik.html
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ihre Jung Rechtsanwälte
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