VK Südbayern – HAPPY HOLIDAY auch für den unterlegenen Bieter?
Weihnachten steht wieder vor der Tür. Wie war das nochmal mit dem Vorabinformationsschreiben?
Durch den Anstoß der Europäischen Bürgerinitiative Right2Water (http://www.right2water.eu/) wurde die aktuelle Fassung der Trinkwasserrichtlinie einer Überprüfung unterzogen, die einen nun veröffentlichten Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung der Richtlinie zur Folge hat.
Die Kommission hat vier Bereiche ermittelt, in denen aus ihrer Sicht Verbesserungen möglich sind. Hierzu gehören:
Hinzu kommt, dass Teile der Bevölkerung und insbesondere ausgegrenzte Gruppen keinen Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch haben. Hier werden Maßnahmen der Mitgliedstaaten gefordert. In diesem Zusammenhang erinnert die Kommission die Mitgliedstaaten an die Möglichkeit zur Einführung von Sozialtarifen und den Ausbau der unentgeltlichen Trinkwasserbereitstellung im öffentlichen Raum.
Die von der WHO vorgeschlagenen Änderungen der Parameterwerte, z. B. Aufnahme und Streichung von Qualitätsparametern, werden von der Kommission nicht entsprechend aufgegriffen.
Des Weiteren spricht sich die EU-Kommission für die Einführung eines vollständigen risikobasierten Ansatzes für die gesamte Versorgungskette mit drei wesentlichen Komponenten aus:
Schließlich regt die Kommission – neben vielen weiteren Vorschlägen zur Neufassung – an, dass Verbraucher zur Sensibilisierung bei der Verwendung von Trinkwasser und zur Verringerung von Kunstabfällen z. B. über ihre Rechnung Informationen über u. a. die Kostenstruktur der vom Versorgungsunternehmen erhobenen Gebühr (variable und fixe Kosten, z. B. Kosten der Abwassersammlung und -behandlung, Kosten der Aufbereitung und Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch, Maßnahmen zur Gefahrenbewertung) erhalten.
Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie sich das Parlament zu diesem Vorschlag verhält und welche Gestaltungsspielräume den Mitgliedstaaten im Rahmen einer neugefassten Richtlinie verbleiben.
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