VK Südbayern – HAPPY HOLIDAY auch für den unterlegenen Bieter?
Weihnachten steht wieder vor der Tür. Wie war das nochmal mit dem Vorabinformationsschreiben?
Die Reformen im Vergaberecht reißen nicht ab. Am 26. Januar 2017 hat nun der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen ein neues Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW) verabschiedet, das überwiegend am 1. April 2017 in Kraft tritt.
Durch das neue TVgG NRW soll – soweit man beim TVgG NRW überhaupt davon sprechen kann – eine Vereinfachung sowie Entbürokratisierung für Vergabestellen und Unternehmen erfolgen.
Nachfolgende Änderungen sind dabei insbesondere hervorzuheben:
Zwar verdient das TVgG NRW mit seinen übergeordneten Zielen einer sozialverträglichen, umweltfreundlichen, energieeffizienten, gleichstellungs- und integrationsfördernden sowie mittelstandsfreundlichen Ausgestaltung von Vertragsbeziehungen keine Schelte. Allerdings ist die Anwenderfreundlichkeit trotz vermeintlicher Vereinfachungstendenzen – insbesondere mit Blick auf neue Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen zum Gesetz – weiterhin zu hinterfragen. Allein die Tatsache, dass eine Servicestelle aufgrund des Wunsches von Vergabestellen und Unternehmen nach einem verbesserten Informationsangebot erforderlich ist, lässt die Frage nach der tatsächlichen Anwenderfreundlichkeit dieses Gesetzes aufkommen.
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