VK Südbayern – HAPPY HOLIDAY auch für den unterlegenen Bieter?
Weihnachten steht wieder vor der Tür. Wie war das nochmal mit dem Vorabinformationsschreiben?
Die Vergabekammer des Bundes hat mit Beschluss vom 04. Juli 2022 (VK 2 – 58/22) einen Nachprüfungsantrag mangels Erreichens des für die europaweite Vergabe einschlägigen Auftragswerts zurückgewiesen, indem sie festgestellt hat, dass der Wert bereits vor einer Kündigung erbrachter Leistungen zum Auftragswert bei Neuvergabe der Restleistungen nach Kündigung des bisherigen Auftragnehmers nicht addiert werden kann.
Bereits vor der Kündigung erbrachte Leistungen sind grundsätzlich zum tatsächlich noch bestehenden Beschaffungsbedarf nicht hinzuzurechnen. Nach dem Wortlaut des § 3 Abs. 1 GWB ist prognostisch vom „Gesamtwert der vorgesehenen Leistung“ auszugehen, was begrifflich bereits vollständig erbrachte Leistungen ausschließt. Auch nach Sinn und Zweck der Regelung bezieht sich diese nur auf aktuell bestehenden, zukünftig zu realisierenden Beschaffungsbedarf und nicht auf bereits in der Vergangenheit realisierte Beschaffungsvorgänge, denn nur für ersteren ist eine Schätzung möglich und erforderlich (vgl. OLG Naumburg, B. v. 14. März 2014 – 2 Verg 1/14). Dies wird auch durch Art. 5 Abs. 4 RL 2014/24/EG bestätigt, nachdem für die Kostenschätzung auf den Zeitpunkt der Absendung des Wettbewerbsaufrufs bzw. die Einleitung des Vergabeverfahrens abzustellen ist. Der wesentliche Aspekt ist aber, dass sich die Kostenschätzung auf den Beschaffungsbedarf zu richten hat. Wurden Teile eines Auftrags bereits abschließend abgearbeitet, so besteht diesbezüglich kein Bedarf mehr und diese Leistungen werden nicht mehr Inhalt des abzuschließenden Vertrags. Die diesbezügliche Beschaffung liegt abgeschlossen in der Vergangenheit.
Zum Volltext des Beschlusses gelangen Sie über: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidung/DE/Entscheidungen/Vergaberecht/2022/VK2-58-22.html;jsessionid=2D7485C035F871D1C4A5780DC88CBC24.1_cid387
Wir verwenden auf unserer Webseite Cookies und ähnliche Technologien, die für das Funktionieren der Webseite erforderlich sind. Mit Ihrer Einwilligung verwenden wir zudem Cookies zur Nutzungsanalyse unserer Webseite. Dadurch sind wir in der Lage Fehler oder Unklarheiten in der Bedienung unserer Webseite zu erkennen und schnellstmöglich abzustellen. Darüber hinaus verwenden wir Cookies für das Marketing, um den Erfolg unserer Marketing-Maßnahmen messen zu können und um unsere Inhalte möglichst exakt für Ihre Bedürfnisse personalisieren zu können. Dabei kann es vorkommen, dass Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) übertragen und dort verarbeitet werden. In den Einstellungen finden Sie Detailinformationen zu den einzelnen Cookies und können die Nutzung von Cookies verweigern. Weitere Informationen finden Sie hierzu in unseren Datenschutzhinweisen.
Diese Cookies sind notwendig, damit die Website ordnungsgemäß funktioniert. Sie ermöglichen grundlegende Funktionen und können nicht deaktiviert werden.
Medien-Cookies ermöglichen die Nutzung von externen Diensten, z. B. zur Anzeige von Videos oder Social-Media-Inhalten.
Dieser Cookie speichert die Einwilligungsentscheidung des Benutzers in Bezug auf die Verwendung verschiedener Kategorien von Cookies (z. B. essenziell, Statistik, Marketing). Diese Information wird benötigt, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen und keine Cookies ohne Zustimmung des Nutzers zu setzen.
Dieser Cookie speichert Informationen darüber, ob und wie der Benutzer mit dem Cookie-Banner interagiert hat. Die Interaktionen umfassen das Akzeptieren oder Ablehnen von Cookies sowie das Ändern individueller Cookie-Einstellungen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Präferenzen des Benutzers korrekt umgesetzt werden.
Dieser Cookie speichert, dass die Introanimation bereits abgespielt oder übersprungen wurde, um sie bei späteren Besuchen zu vermeiden.
Von Vimeo generierte ID, die zum Generieren von Analytics für den Videobesitzende verwendet wird.
Cloudflare-Bot-Manager verwaltet eingebenden Datenverkehr, der mit Bots verbundene Kriterien erfüllt.
Cloudflare-Cookie zur Durchsetzung von Tarifbegrenzungsregeln.