VK Südbayern – HAPPY HOLIDAY auch für den unterlegenen Bieter?
Weihnachten steht wieder vor der Tür. Wie war das nochmal mit dem Vorabinformationsschreiben?
Die EU-Kommission hat am 21.12.2021 neue Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen gebilligt. Mit förmlicher Annahme im Januar 2022 werden diese die bestehenden Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen ersetzen und ab diesem Zeitpunkt die Grundlage für alle einschlägigen Kommissionsbeschlüsse bilden. Die Mitgliedstaaten müssen dann ihrer Verpflichtung nachkommen, ihre nationalen Regelungen ab 2024 mit den neuen Leitlinien in Einklang zu bringen.
Inhaltlich sehen die neuen Leitlinien insbesondere Folgendes vor:
Ausweitung der Kategorien von Investitionen und Technologien, die die Mitgliedstaaten fördern können, auf alle Technologien, die den europäischen Grünen Deal voranbringen,
Erläuterungen zu Beihilfen für zahlreiche für den Grünen Deal relevante Bereiche,
Änderung der geltenden Vorschriften über Ermäßigungen bestimmter Stromverbrauchsabgaben für energieintensive Unternehmen,
Einführung von Schutzvorkehrungen, die sicherstellen, dass die Beihilfen wirksam dort eingesetzt werden, wo sie für eine Verbesserung des Klima- und Umweltschutzes erforderlich sind und
Gewährleistung von Kohärenz mit relevanten Rechtsvorschriften und Strategien der EU für Umweltschutz und Energie.
Damit soll der ökologische Wandel durch gezielte staatliche Förderung nach vorne gebracht werden, ohne übermäßig die Steuerzahler/innen zu belasten oder erheblich in den freien Wettbewerb einzugreifen. Ergänzt werden die Leitlinien durch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Beihilfemaßnahmen ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission vorsieht.
Wir verwenden auf unserer Webseite Cookies und ähnliche Technologien, die für das Funktionieren der Webseite erforderlich sind. Mit Ihrer Einwilligung verwenden wir zudem Cookies zur Nutzungsanalyse unserer Webseite. Dadurch sind wir in der Lage Fehler oder Unklarheiten in der Bedienung unserer Webseite zu erkennen und schnellstmöglich abzustellen. Darüber hinaus verwenden wir Cookies für das Marketing, um den Erfolg unserer Marketing-Maßnahmen messen zu können und um unsere Inhalte möglichst exakt für Ihre Bedürfnisse personalisieren zu können. Dabei kann es vorkommen, dass Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) übertragen und dort verarbeitet werden. In den Einstellungen finden Sie Detailinformationen zu den einzelnen Cookies und können die Nutzung von Cookies verweigern. Weitere Informationen finden Sie hierzu in unseren Datenschutzhinweisen.
Diese Cookies sind notwendig, damit die Website ordnungsgemäß funktioniert. Sie ermöglichen grundlegende Funktionen und können nicht deaktiviert werden.
Medien-Cookies ermöglichen die Nutzung von externen Diensten, z. B. zur Anzeige von Videos oder Social-Media-Inhalten.
Dieser Cookie speichert die Einwilligungsentscheidung des Benutzers in Bezug auf die Verwendung verschiedener Kategorien von Cookies (z. B. essenziell, Statistik, Marketing). Diese Information wird benötigt, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen und keine Cookies ohne Zustimmung des Nutzers zu setzen.
Dieser Cookie speichert Informationen darüber, ob und wie der Benutzer mit dem Cookie-Banner interagiert hat. Die Interaktionen umfassen das Akzeptieren oder Ablehnen von Cookies sowie das Ändern individueller Cookie-Einstellungen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Präferenzen des Benutzers korrekt umgesetzt werden.
Dieser Cookie speichert, dass die Introanimation bereits abgespielt oder übersprungen wurde, um sie bei späteren Besuchen zu vermeiden.
Von Vimeo generierte ID, die zum Generieren von Analytics für den Videobesitzende verwendet wird.
Cloudflare-Bot-Manager verwaltet eingebenden Datenverkehr, der mit Bots verbundene Kriterien erfüllt.
Cloudflare-Cookie zur Durchsetzung von Tarifbegrenzungsregeln.