Die Bundesregierung hat am 17.05.2017 einen Verordnungsentwurf u. a. für Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme von 1 bis 50 Megawatt verabschiedet. Die Ausschreibungen, die über die Bundesnetzagentur laufen, sollen ab dem 01.12.2017 beginnen und zu einer wettbewerblichen Ermittlung der Förderhöhe führen.
Des Weiteren sieht die Verordnung in den Jahren 2018 bis 2020 jährliche gemeinsame Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen vor. Dazu soll es künftig jährlich zwei Gebotstermine mit einem Volumen von jeweils 200 Megawatt geben.
Den öffentlich zugänglichen Entwurf können Sie nachfolgend aufrufen: