EU-Kommission legt Vorschlag zur Neufassung der Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG) vor

Durch den Anstoß der Europäischen Bürgerinitiative Right2Water (http://www.right2water.eu/) wurde die aktuelle Fassung der Trinkwasserrichtlinie einer Überprüfung unterzogen, die einen nun veröffentlichten Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung der Richtlinie zur Folge hat.

Die Kommission hat vier Bereiche ermittelt, in denen aus ihrer Sicht Verbesserungen möglich sind. Hierzu gehören:

  • die Liste der qualitätsbasierten Parameterwerte,
  • die nur begrenzte Anwendung eines risikobasierten Ansatzes,
  • die unpräzisen Bestimmungen zur Information der Verbraucher und
  • die Disparitäten zwischen Zulassungssystemen für Materialien, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen.

Hinzu kommt, dass Teile der Bevölkerung und insbesondere ausgegrenzte Gruppen keinen Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch haben. Hier werden Maßnahmen der Mitgliedstaaten gefordert. In diesem Zusammenhang erinnert die Kommission die Mitgliedstaaten an die Möglichkeit zur Einführung von Sozialtarifen und den Ausbau der unentgeltlichen Trinkwasserbereitstellung im öffentlichen Raum.

Die von der WHO vorgeschlagenen Änderungen der Parameterwerte, z. B. Aufnahme und Streichung von Qualitätsparametern, werden von der Kommission nicht entsprechend aufgegriffen.

Des Weiteren spricht sich die EU-Kommission für die Einführung eines vollständigen risikobasierten Ansatzes für die gesamte Versorgungskette mit drei wesentlichen Komponenten aus:

  • eine Bewertung der Gefahren durch die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Entnahmegebiet im Einklang mit den WHO-Leitlinien und dem WHO-Handbuch für den Wassersicherheitsplan,
  • die Möglichkeit der Versorgungsunternehmen, die Überwachung auf die Hauptrisiken abzustimmen, mit Ausnahme einer Liste von Schlüsselparameter, die stets und mit einer Mindesthäufigkeit überwacht werden sollen und
  • eine Bewertung der von Hausinstallationen möglicherweise ausgehenden Risiken durch die Mitgliedstaaten.

Schließlich regt die Kommission – neben vielen weiteren Vorschlägen zur Neufassung – an, dass Verbraucher zur Sensibilisierung bei der Verwendung von Trinkwasser und zur Verringerung von Kunstabfällen z. B. über ihre Rechnung Informationen über u. a. die Kostenstruktur der vom Versorgungsunternehmen erhobenen Gebühr (variable und fixe Kosten, z. B. Kosten der Abwassersammlung und -behandlung, Kosten der Aufbereitung und Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch, Maßnahmen zur Gefahrenbewertung) erhalten.

Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie sich das Parlament zu diesem Vorschlag verhält und welche Gestaltungsspielräume den Mitgliedstaaten im Rahmen einer neugefassten Richtlinie verbleiben.

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