Die EU-Kommission hat am 21.12.2021 neue Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen gebilligt. Mit förmlicher Annahme im Januar 2022 werden diese die bestehenden Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen ersetzen und ab diesem Zeitpunkt die Grundlage für alle einschlägigen Kommissionsbeschlüsse bilden. Die Mitgliedstaaten müssen dann ihrer Verpflichtung nachkommen, ihre nationalen Regelungen ab 2024 mit den neuen Leitlinien in Einklang zu bringen.
Inhaltlich sehen die neuen Leitlinien insbesondere Folgendes vor:
Ausweitung der Kategorien von Investitionen und Technologien, die die Mitgliedstaaten fördern können, auf alle Technologien, die den europäischen Grünen Deal voranbringen,
Erläuterungen zu Beihilfen für zahlreiche für den Grünen Deal relevante Bereiche,
Änderung der geltenden Vorschriften über Ermäßigungen bestimmter Stromverbrauchsabgaben für energieintensive Unternehmen,
Einführung von Schutzvorkehrungen, die sicherstellen, dass die Beihilfen wirksam dort eingesetzt werden, wo sie für eine Verbesserung des Klima- und Umweltschutzes erforderlich sind und
Gewährleistung von Kohärenz mit relevanten Rechtsvorschriften und Strategien der EU für Umweltschutz und Energie.
Damit soll der ökologische Wandel durch gezielte staatliche Förderung nach vorne gebracht werden, ohne übermäßig die Steuerzahler/innen zu belasten oder erheblich in den freien Wettbewerb einzugreifen. Ergänzt werden die Leitlinien durch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Beihilfemaßnahmen ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission vorsieht.