Im Rahmen einer kleinen Anfrage im Bundestag wurden insgesamt vierzehn Fragestellungen an die Bundesregierung gegeben. Der Anfrage liegt zugrunde, dass mehr als 460 Mrd. Euro jährlich im Rahmen von Öffentlichen Aufträgen an die Privatwirtschaft vergeben werden. In der Praxis ist zu erkennen, dass es Öffentlichen Auftraggebern an qualifizierten Angeboten mangelt bis hin zu der Folge, dass keine Angebote eingereicht werden. Die Anfrage nimmt zudem Bezug auf diverse Quellen, aus denen hervorgeht, dass sowohl für Öffentliche Auftraggeber als auch für die Privatwirtschaft die Regelungen des Vergaberechts zu kompliziert seien.
Insbesondere auf die Frage der fehlenden Kenntnisse der Privatwirtschaft im Bereich des Vergaberechts wird seitens der Bundesregierung mitgeteilt (Drucksache 19/16029), dass es für eine Teilnahme am Vergabeverfahren keiner detaillierten Kenntnisse der Privatwirtschaft bedürfe. Vielmehr müsse der Öffentliche Auftraggeber alle Bewerbungsbedingungen als geschlossenes Informationspaket mitteilen. Auch darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass der aktuelle Rechtsrahmen im Unter- und Oberschwellenbereich die Vergaben ausreichend regelt.
In der Praxis ist die Komplexität des Vergaberechts für Öffentliche Auftraggeber und die Privatwirtschaft jedoch kaum zu überblicken. Für Rechtsfolgen eines bestimmten Handels, die z. B. seitens der Privatwirtschaft zu Ausschlüssen aus Verfahren führen können, fehlt in der Praxis oftmals das Verständnis. Um seitens des Öffentlichen Auftraggebers dafür Sorge zu tragen, dass die Privatwirtschaft alle vergaberechtlichen Anforderungen erfüllt, entstehen umfangreiche Bewerbungsbedingungen, die wiederum zur Fehleranfälligkeit im Bereich der Angebotsabgabe führen können.
Ist im Vergaberecht daher für alle Seiten alles klar? Wir glauben eher nicht! Das Vergaberecht bedarf an einigen Stelle einer Verschlankung und Präzisierung.
Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt wohl Ende 2020 den Betrieb aufnehmen wird.