Der Koalitionsvertrag steht. Auf 177 Seiten haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nun unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ ihre Agenda für die nächste Legislaturperiode vorgestellt. Auch das Vergaberecht findet hierin, wenn auch vergleichsweise knapp, seinen Platz.Ziel sei die Vereinfachung, Professionalisierung, Digitalisierung und Beschleunigung der öffentlichen Vergabeverfahren. Die Bundesregierung werde die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausrichten, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Hierbei sollen die bestehenden Anforderungen entsprechend dem europäischen Vergaberecht im nationalen Vergaberecht präzisiert werden.Konkret soll eine zentrale Plattform geschaffen werden, über die alle öffentlichen Vergaben zugänglich sind und die eine Präqualifizierung der Unternehmen ermöglicht. Zudem soll ein System zur Berechnung von Klima- und Umweltkosten aufgebaut werden und schnelle Entscheidungen bei Vergabeverfahren gefördert werden. Bei der Umsetzung sollen die Länder und Kommunen durch den Bund unterstützt werden.Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Ziele im parlamentarischen Alltag ihre praktische Umsetzung erfahren werden.
Das Vergaberecht im Ampelkoalitionsvertrag2021-11-292021-11-29https://jung-rae.de/wp-content/uploads/2016/12/jung-logo.pngJung Rechtsanwältehttps://jung-rae.de/wp-content/uploads/2016/12/jung-logo.png200px200px
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