Einhaltung der Verpflichtungen nach der Vergabestatistikverordnung ab dem 01.10.2020

Ab dem 01.10.2020 müssen alle Öffentlichen Auftraggeber, also neben den klassischen Öffentlichen Auftraggebern auch Konzessionsgeber und Sektorenauftraggeber, ihre statistischen Pflichten zur neuen, beim Statistischen Bundesamt (Destatis) geführten Vergabestatistik  nach der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) erfüllen. Die vollständige Anwendung der VergStatVO hängt zwar noch von einer entsprechenden Ankündigung im Bundesanzeiger ab. Diese soll aber im Laufe dieses Monates erfolgen.

Öffentlicher Auftraggeber müssen daher eine Berichtsstelle bestimmen, die eine eigene oder auch eine externe Stelle sein kann. Die Berichtstelle muss bei Destatis registriert sein. Eine freiwillige Registrierung wird ab dem 01.07.2020 unter

https://www-idev.destatis.de/idev/OnlineAnfrage?aktion=form_anzeigen&statID=339&amt=00&bzr=2020

möglich sein.

Meldungen können künftig entweder vollautomatisch über eine Datenschnittstelle oder manuell über ein Online-Formular erfolgen.

Zu melden sind künftig 60 Tage nach Zuschlagserteilung (Zuschlag ab dem 01.10.20) insbesondere Daten im Bereich der Oberschwellenvergabe gemäß den Anlagen der VergStatVO (vgl. § 3 VergStatVO). Aber auch im Unterschwellenbereich wird eine Meldung einzelner Daten erfolgen (Anlage 8 zur VergStatVO).

Weitere Informationen finden Sie auf:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabestatistik.html

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ihre Jung Rechtsanwälte

 

Schreiben Sie uns

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Nicht lesbar? Neuer Text. captcha txt

Suchtext eingeben und Enter drücken.