Der Bundestag hat am 1. Dezember 2016 das Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung verabschiedet. Dabei entspricht die verabschiedete Fassung im Grundsatz dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 21. April 2016 (Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 21. April 2016: (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/081/1808184.pdf). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages hat insoweit zwei Ergänzungen vorgenommen. Zum einen gelten die Rügepflichten nach dem neuen § 47 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auch für Konzessionierungsverfahren, in denen die Gemeinde bereits Auswahlkriterien samt Gewichtung bekannt gegeben hat, sofern die Gemeinde eine entsprechende Aufforderung hierzu an die Bewerber richtet. Zum anderen wurde eine Begrenzung des Streitwertes für einstweilige Verfügungsverfahren über Verfahrensrügen auf € 100.000,00 vorgenommen (Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie: (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/105/1810503.pdf). Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2016 auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtethttp://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0766-16.pdf. Damit ist der Weg für ein Inkrafttreten der Novelle frei. Es ist zu erwarten, dass das Gesetz noch im Januar 2017 in Kraft treten wird.