Durch die richtungsweisenden Entscheidungen des OLG Düsseldorf im vergangenen Jahr ist nunmehr klar, dass eine Trinkwasserkonzession, sofern nicht ein Ausnahmetatbestand vorliegt, im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zu vergeben ist. Die Entwicklungen im Bereich der Trinkwasserkonzessionen haben wir zum Anlass genommen, den europäischen und deutschen Vergaberechtsrahmen für die Neuvergabe von Trinkwasserkonzessionen in einem Gastbeitrag in der ungarischen Online-Zeitschrift für Vergaberecht (KÖZBESZERZÉSI JOG) zu behandeln.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.