Im regelmäßigen Turnus findet eine Anpassung der EU-Schwellenwerte statt. Ab dem 01.01.2018 gelten für den nächsten Turnus von zwei Jahren folgende Schwellenwerte:
· Vergabe von Bauleistungen: 5.548.000 €
· Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen: 221.000 €
· Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen durch Sektorenauftraggeber: 443.000 €
· Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen durch oberste und obere Bundesbehörden: 144.000 €
Die Schwellenwerte erfahren zugunsten der Öffentlichen Auftraggeber eine deutliche Anhebung.