Neue EU-Schwellenwerte ab dem 01.01.2018

Im regelmäßigen Turnus findet eine Anpassung der EU-Schwellenwerte statt. Ab dem 01.01.2018 gelten für den nächsten Turnus von zwei Jahren folgende Schwellenwerte:

·         Vergabe von Bauleistungen: 5.548.000 €

·         Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen: 221.000 €

·         Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen durch Sektorenauftraggeber: 443.000 €

·         Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen durch oberste und obere Bundesbehörden: 144.000 €

Die Schwellenwerte erfahren zugunsten der Öffentlichen Auftraggeber eine deutliche Anhebung.

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