Seit dem 19.08.2019 können beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen des vierten Förderaufrufes wieder Förderanträge für die Förderung von E-Ladesäulen gestellt werden.
Voraussichtlich in den nächsten Wochen sollen die Anträge aus dem dritten Förderaufruf bewilligt werden.
Im Rahmen der Förderung gelten unter anderem auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Projektförderung (ANBest-P), die auch vergaberechtliche Auflagen – die es einzuhalten gilt – vorsehen.
Weitere allgemeine Informationen zur Förderung erhalten Sie auf den Seiten des BMVI und der BAV.