Strukturstärkungsgesetz Kohleregion beschlossen

Das Bundeskabinett hat gestern, am 28.08.2019, einen Entwurf für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregion“ beschlossen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier stellte den Gesetzesentwurf, der den Eckpunkteplan der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vom 22.08.2019 umsetzt, vor.

Die vom Kohleausstieg betroffenen Braunkohleregionen Lausitzer Revier, Rheinisches Revier und Mitteldeutsches Revier sollen danach vom Bund bis zu 14 Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen erhalten, welche an die Länder ausgeschüttet werden. Auf das Rheinische Revier, das sich aus den Gemeinden und Gemeindeverbänden Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen und der Stadt Mönchengladbach zusammensetzt, entfallen nach dem Verteilungsplan 37 Prozent der Fördermittel. Auch sieht der Gesetzesentwurf eine Beteiligung der Länder an den Fördermaßnahmen vor.

Des Weiteren stellt der Bund 26 Milliarden Euro für Forschungs- und Förderprogramme vor Ort bereit. Der Gesetzesentwurf sieht ebenfalls Finanzhilfen für strukturschwache Steinkohlestandorte vor. Insgesamt beträgt das Fördervolumen 40 Milliarden Euro, die in mehrjährige Förderperioden aufgeteilt werden. Der Kohleausstieg soll bis zum Jahr 2038 realisiert werden.

 

 

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